Teilnehmende einer Fachtagung hören aufmerksam zu

NIFA plus bei der WIR-Fachtagung in Frankfurt: Was kommt mit der GEAS-Reform auf die WIR-Netzwerke zu?

17.06.2026

NIFA plus nahm als eines der 41 bundesweiten WIR-Netzwerke am 28. und 29. April an der WIR-Fachtagung in Frankfurt teil. Das Treffen wurde diesmal zusätzlich zum regulären WIR-Netzwerktreffen in Berlin in den Räumlichkeiten des BMAS vom WIR-Fachbeirat selbst organisiert, da die Netzwerke insbesondere in diesem Jahr den Austausch für notwendig hielten. Die Fachtagung fand in den Räumlichkeiten des Caritasverbandes Frankfurt statt und wurde in Zusammenarbeit zwischen dem hessischen WIR-Netzwerk BEGIN und dem WIR-Fachbeirat organisiert. Der Fachbeirat der WIR-Netzwerke, in dem NIFA plus vertreten ist, hat damit einmal mehr die Erwartungen an dieses Gremium übertroffen: Er entstand 2023 als Fortführung der Steuerungsgruppe in der IvAF-Förderperiode und begleitet seitdem das BMAS bei der Umsetzung des Programms „WIR – Netzwerke integrieren in den regionalen Arbeitsmarkt“ (WIR).

Die Fachtagung konzentrierte sich auf die GEAS-Reform und behandelte die Frage, welche Auswirkungen die Reform auf die WIR-Netzwerke und damit auch auf die Arbeit von NIFA plus haben wird.

Die inhaltliche Einführung übernahm Timmo Scherenberg vom Hessischen Flüchtlingsrat, der eine zeitliche wie politische Einordnung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems anbot. Insbesondere konnte Timmo Scherenberg einen guten Überblick über die formellen sowie inhaltlichen Problematiken der GEAS-Reform geben: von der Unübersichtlichkeit der Verweise aufgrund des Normwiederholungsverbots bis hin zu weiteren Unklarheiten bei der Umsetzung auf Landesebene.

 

Ein zweiter Vortrag wurde von Frau Dr. Annika Fischer-Uebler vom Deutschen Institut für Menschenrechte gehalten. Frau Dr. Fischer-Uebler berichtete vor allem über das „neue Dublinverfahren“ (neu: Asyl- und Migrationsmanagementverordnung) und die Neugestaltung der Asylverfahren aus einer menschenrechtlichen Perspektive, mit einem besonderen Fokus auf die Einführung von Screeningverfahren an der Außengrenze und im Inland. Hierbei wurden unter anderem die Themen Rechtsbeistand und Rechtsschutz im Asylverfahren behandelt, aber auch die wesentlichen Änderungen und Verschärfungen hinsichtlich beschleunigter Verfahren, der aufschiebenden Wirkung einer Klage sowie der sicheren Herkunftsstaaten benannt.

Am ersten Veranstaltungstag endete die Fachtagung mit einer Reflexion in Arbeitsgruppen zu den Implikationen von GEAS für die Arbeit der WIR-Netzwerke. Für die WIR-Netzwerke stellt sich dabei die Frage, welchen Einfluss das neue System auf die Beratungszugänge und -verläufe haben wird, aber auch, wie sich die Netzwerke auf die neuen komplexen Regelungen vorbereiten und ihre Funktion als Multiplikator*innen gewährleisten können. Denn die WIR-Netzwerke und damit auch NIFA plus haben den Auftrag, nicht nur Geflüchtete hinsichtlich ihrer beruflichen Teilhabe zu beraten, sondern auch weitere Akteur*innen in der Arbeit mit Geflüchteten zu den Arbeitsmarktzugängen der Zielgruppe zu schulen, fachliche Beratung anzubieten und entsprechende Arbeitsmaterialien zu erstellen.

WIR_Kolleg:innen beim selbstorganisierten WIR-Netzwerktreffen in Frankfurt
Von rechts nach links: Kirsi-Marie Welt und Silvia Floris (WIR-Netzwerk NIFA plus), Friederike Schröder (WIR-Netzwerk CHAI), Sandy Lehmann (WIR-Netzwerk BEGIN), Anne Lutz (BMAS), Dr. Viola Hörbst (WIR-Netzwerk FiBA+), Sigmar Walbrecht (WIR-Netzwerk AZG) und Mareike Löffler (WIR-Netzwerk NIFA plus) beim selbst organisierten WIR-Netzwerktreffen in Frankfurt

Am zweiten Tag wurde die WIR-Fachtagung mit einem Vortrag von Frau Dr. Barbara Weiser vom WIR-Netzwerk NetwinPlus unter dem Titel „Die Folgen von GEAS und weitere Rechtsänderungen für die Arbeitsmarktintegration“ eröffnet. Frau Dr. Weiser konnte systematisch aufzeigen, welche Ausschlussgründe vom regulären Arbeitsmarktzugang für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung mit Inkrafttreten von GEAS am 12. Juni 2026 bestehen werden. Ähnlich wie bisher müssen weiterhin die Zugänge für Personen in Aufnahmeeinrichtungen von den Zugängen für Personen nach der Zuweisung unterschieden werden. Hinzu kommen Ausschlussgründe aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten, Beschäftigungsverbote für Personen, die sich in beschleunigten Verfahren befinden, sowie eine grundsätzliche Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten und ein damit einhergehenden Arbeitsverbots. Eine Frage begleitete den Vortrag von Frau Dr. Weiser: Wie sollen die bereits belasteten Ausländerbehörden all dies prüfen und die Beschäftigungserlaubnisse für Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse noch rechtzeitig erteilen?

Sophia Eckart von Handicap International erklärte im Anschluss, was die GEAS-Reform für Geflüchtete mit Behinderung bedeuten wird, wer darüber hinaus zu den vulnerablen Personengruppen zählt, und plädierte für einen mehrstufigen Vulnerabilitätsermittlungsprozess sowie ein bundesweit einheitliches und datenschutzkonformes Dokumentations- und Übermittlungssystem, damit die identifizierten Vulnerabilitäten auch zu einer adäquaten Versorgung führen können.

Auch Herr Dr. Michael Maier-Borst, Referatsleiter „Flucht und Asyl“ im Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration und Integration, konnte sich digital an der WIR-Fachtagung beteiligen und einen Vortrag zu den Änderungen im Unterbringungssystem durch GEAS halten.

Nach der Mittagspause arbeiteten die Teilnehmenden in thematischen Arbeitsgruppen. Dort wurde gemeinsam erörtert, was die Arbeitsgruppen der WIR-Netzwerke – die sich in regelmäßigen Abständen zu den Themen Familie, Frauen, Behinderung, Unterbringung und Zugangsmöglichkeiten sowie Aufenthaltsverfestigung treffen – noch leisten müssen, um zum einen die Arbeitsfähigkeit der Netzwerke auch unter dem neuen System zu gewährleisten und zum anderen die noch bestehenden Gestaltungsspielräume bei der GEAS-Umsetzung zu nutzen oder im besten Fall sogar mitzugestalten.

Die WIR-Netzwerke sollen vorbehaltlich der Bescheidung ihre Arbeit bis Ende September 2028 fortführen. Die kommenden zwei Jahre werden von der GEAS-Reform, ihrer Umsetzung auf Landesebene sowie den entsprechenden Rechtsprechungen und Anwendungshinweisen des Bundes und der Länder stark geprägt sein. Die WIR-Fachtagung bildete hierzu den Auftakt.