Stand: 28.09.2026
Das WIR-Projekt Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (AZG) des Flüchtlingsrates Niedersachsen hat eine sehr übersichtliche Arbeitshilfe zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchteten erstellt, in dem die Änderungen seit dem 12. Juni 2026 eingearbeitet sind. Es zeigt die verschiedenen Wege bei Aufenthaltsgestattung, Duldung und humanitärer Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG auf. Ergänzend werden Fallbeispiele eingebracht, sowie Ausnahmeregelungen und die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer aufgeführt.