Geflüchtete mit einer Behinderung benötigen vielfach vor allem Leistungen zur Gesundheitsversorgung sowie zur Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben. Für deren Beratung und Unterstützung ist es wichtig, die aufenthaltsrechtlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Geflüchtetengruppen zu kennen. Denn der Zugang zu den entsprechenden Sozialleistungen und die Zuständigkeit der Leistungsträger kann unter anderem von ihrem Aufenthaltsstatus und der Aufenthaltsdauer abhängen.
Die WIR-Netzwerke, die im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramm „WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ mit Bundes- und EU-Mitteln gefördert werden und zu deren Zielgruppe Geflüchtete einer Behinderung explizit gehören, bieten hier bundesweit kostenfrei Präsenz-Schulungen und Online-Schulungen an.
Hier finden Sie Informationen zur Schulungsreihe.