In Zeiten des demografischen Wandels, eines gestiegenen Fachkräftebedarfs und auf der anderen Seite einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, stellen geflüchtete Menschen ein zusätzliches multikulturelles Arbeitskräftepotenzial dar. Sie bringen eine hohe Motivation und Leistungsbereitschaft, vielerlei Talente und Kompetenzen mit und sind in der Großzahl jung und lernfähig. Viele Betriebe und Unternehmen haben die Ressourcen dieser neuen Vielfalt im Land erkannt. Sie engagieren sich sozial und haben bereits Geflüchtete eingestellt oder sind dabei geflüchteten Menschen Chancen als Mitarbeiter*innen zu geben. Allerdings sind die aufenthalts- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen häufig komplex und besonders für kleine und mittlere Unternehmen schwer zu durchdringen.
NIFA nutzt die eigene langjährige Expertise um entsprechende Arbeitgeber*innen und Personaler*innen professionell zu allen Fragen rund um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, etwaigen Einstellungs- und Fördermöglichkeiten zu beraten und bei der Einstellung von Geflüchteten sowie darüber hinaus zu unterstützen.
Überregional bietet NIFA folgende Unterstützung für Betriebe, Unternehmen, Verwaltungen und Kammern an:
- Bereitstellung von Infomaterialien und Broschüren bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu Fördermöglichkeiten
- Fachberatung in Bezug auf Aufenthaltsstatus, Zugang zum Arbeitsmarkt und Ablauf des möglicherweise notwendigen Arbeitserlaubnisverfahrens sowie etwaige Bleibeperspektiven wie Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung
- Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Arbeitgeber*innen Personalverantwortliche und Kammern, Innungen, Arbeitgeberzusammenschlüsse
Online-Seminar zum Thema „Ausbildungsduldung“ am 09. Juni 2021 und zum Thema „Beschäftigungsduldung“ am 08. September 2021 für Arbeitgeber*innen in Baden-Württemberg
Wir möchten Sie auf eines unserer neuen Angebote für Arbeitgeber*innen im Kontext der Beschäftigung von Geflüchteten aufmerksam machen:
Ob Geflüchtete arbeiten dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Mit einer „normalen“ Duldung dürfen Geflüchtete zwar arbeiten, sind aber ggf. von Abschiebung bedroht. Über die Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung können Geflüchtete jedoch ihren Aufenthalt sichern. Damit stehen sie Ihnen längerfristig als Fachkraft zur Verfügung.
Mit unseren Online-Seminaren „Die Ausbildungsduldung“ am 09. Juni 2021 und „Die Beschäftigungsduldung“ am 08. September 2021 jeweils von 16:00 bis 17:30 Uhr für Arbeitgeber*innen in Baden-Württemberg informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung und stehen Ihnen für individuelle Rückfragen zur Verfügung.
Die Online-Seminare sind kostenfrei und finden über das Videokonferenzsystem Zoom statt. Die Anmeldung zu den jeweiligen Online-Seminaren für Arbeitgeber*innen ist unter folgendem Link möglich: https://www.ivaf-netzwerk-bw.de/veranstaltungen/
Anmeldeschluss für das Online-Seminar „Die Ausbildungsduldung“ ist der 04. Juni 2021 bzw. der 30. August 2021 für das Online-Seminar „Die Beschäftigungsduldung“.
Das Online-Seminar wird gemeinsam mit unserem IvAF-Partnernetzwerk “Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge – Projektverbund Baden” durchgeführt.
An den operativen Standorten in Stuttgart, Tübingen, Pforzheim sowie in den Landkreisen Hohenlohe und Main-Tauber leistet NIFA zusätzlich folgendes:
- Individuelle Information und Beratung zur Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme von Geflüchteten
- Vermittlung von passenden Projektteilnehmenden in entsprechende, offene Stellen in Kooperation mit Agentur für Arbeit und Jobcenter
- Unterstützung bei der Suche nach geeigneten flankierenden Sprachkurs- und Bildungsangeboten sowie nach entsprechenden Angeboten und Maßnahmen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters für durch NIFA vermittelte geflüchtete Arbeitnehmer*innen
- Ergänzende Begleitung entsprechend vermittelter Teilnehmender sowie deren Arbeitgeber*innen nach Arbeitsaufnahme durch individuelle Ansprechpartner*innen
- Individuelle Information und Beratung zu etwaigen Bleibeperspektiven wie Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung