Der Leitfaden zu „Arbeitsmarktzugang und Förderung – Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter“ wurde auf die neuen rechtlichen Grundlagen vom „Berliner IvAF-Netzwerk für Bleiberecht – bridge“ in der Berliner Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach rechtlicher Prüfung zur Verwendung freigegeben.
Den aktualisierten Leitfaden für Baden-Württemberg finden Sie hier.