Leitfaden „Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Jobcenter und Arbeitsagenturen“ aktualisiert

Der Leitfaden zu „Arbeitsmarktzugang und Förderung – Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter“ wurde auf die neuen rechtlichen Grundlagen vom „Berliner IvAF-Netzwerk für Bleiberecht  – bridge“  in der Berliner Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach rechtlicher Prüfung zur Verwendung freigegeben.

Den aktualisierten Leitfaden für Baden-Württemberg finden Sie hier.