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Modul 4 der Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“: „Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und 25b AufenthG“

25. Mai 2022 | 9:30 - 11:00

In Modul 4 der NIFA-Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ für haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit geht es am 25. Mai 2022 von 09:30 bis 11:00 Uhr um die „Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und 25b AufenthG“:

Geduldete, die entsprechende Integrationsleistungen erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für nachhaltige Integration bekommen. Für Jugendliche und Heranwachsende unter 21 Jahren gelten andere Bedingungen als für erwachsene Geduldete. Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (für Geduldete unter 21) und § 25b AufenthG (für Erwachsene) werden in diesem Online-Seminar erläutert.

Referentin:  Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Der Fortbildungstermin findet über die Plattform Zoom statt. Zur Teilnahme benötigen Sie ein Headset oder einen PC mit funktionierendem Lautsprecher und Mikrofon.

Sie können nur an diesem Modul der Fortbildungsreihe teilnehmen oder auch an mehreren. Bitte melden Sie sich jedoch für jedes Fortbildungsmodul extra an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Angeboten und durchgeführt wird die Online-Fortbildungsreihe durch Mitarbeitende von „NIFA – Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“.

Nähere Informationen zur Fortbildungsreihe und weiteren Terminen und Inhalten finden Sie im Veranstaltungsflyer.

Details

Datum:
25. Mai 2022
Zeit:
9:30 - 11:00

Veranstaltungsort

Online

Veranstalter

NIFA – Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit

    Bei Fragen zur Anmeldung (Anmeldeformular, Anmeldestand etc.) wenden Sie sich bitte an:

    Katharina Weber
    Werkstatt Parität gemeinnützige GmbH
    Hauptstraße 28
    70563 Stuttgart-Vaihingen

    Telefon: +49 151 46149966
    E-Mail: weber@werkstatt-paritaet-bw.de