IvAF-Online Seminar für Arbeitgeber*innen: die Ausbildungsduldung

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Die Veranstaltung wird von NIFA gemeinsam mit dem IvAF-Landesnetzwerk durchgeführt. Ob Geflüchtete arbeiten dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Mit einer „normalen“ Duldung dürfen Geflüchtete zwar arbeiten und eine Ausbildung machen, sind aber ggfs. von Abschiebung bedroht. Über die Ausbildungsduldung sind Geflüchtete während ihrer Ausbildung vor Abschiebung geschützt und können nach erfolgreichem Abschluss zudem als ausgebildete Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit stehen sie Ihnen längerfristig als Fachkraft zur Verfügung. Das Online-Seminar informiert Sie als Arbeitgeber*innen über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung. Weitere Informationen finden Sie im Seminarflyer Anmeldung unter: https://www.ivaf-netzwerk-bw.de/veranstaltung/online-seminar-arbeitgeberinnen-ausbildungsduldung/