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Modul 2 der Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“: „Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und 25b AufenthG“
16. September 2021 | 9:30 - 11:00
In Modul 2 der NIFA-Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ für haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit geht es am 16. September 2021 von 09:30 bis 11:00 Uhr um die „Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und 25b AufenthG“:
Geduldete, die entsprechende Integrationsleistungen erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für nachhaltige Integration bekommen. Für Jugendliche und Heranwachsende unter 21 Jahren gelten andere Bedingungen als für erwachsene Geduldete. Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (für Geduldete unter 21) und § 25b AufenthG (für Erwachsene) werden in diesem Online-Seminar erläutert.
Referent: Philipp Schweinfurth, NIFA-Mitarbeiter, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Der Fortbildungstermin findet über die Plattform Zoom statt. Zur Teilnahme benötigen Sie ein Headset oder einen PC mit funktionierendem Lautsprecher und Mikrofon. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Sie können nur an diesem Modul der Fortbildungsreihe teilnehmen oder auch an mehreren. Bitte melden Sie sich jedoch für jedes Fortbildungsmodul extra an.
Nähere Informationen zur Fortbildungsreihe und weiteren Terminen und Inhalten finden Sie hier.
Angeboten und durchgeführt wird die Online-Fortbildungsreihe durch Mitarbeitende von „NIFA – Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“.