Neues Angebot für Arbeitgeber*innen im Kontext der Beschäftigung von Geflüchteten

Mit unserem Online-Seminar „Die Beschäftigungsduldung“ für Arbeitgeber*innen in Baden-Württemberg am 09. Dezemeber 2020 von 16:00 bis 17:00 Uhr informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Beschäftigungsduldung und stehen Ihnen für individuelle Rückfragen zur Verfügung:

Ob Geflüchtete arbeiten dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Mit einer „normalen“ Duldung dürfen Geflüchtete zwar arbeiten, sind aber ggf. von Abschiebung bedroht. Über die Beschäftigungsduldung können Geflüchtete ihren Aufenthalt sichern und somit auch für Sie als Arbeitgeber*innen langfristig erwerbstätig sein.

Das Online-Seminar ist kostenfrei und wird gemeinsam mit unserem IvAF-Partnernetzwerk „Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge – Projektverbund Baden“ durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer.

Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 02. Dezember 2020.