Online-Fortbildungsreihe: „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht

In der Arbeit mit Geflüchteten trifft man immer wieder auf Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die sich nun im prekären Status der Duldung befinden. Doch unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch für geduldete Menschen Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen und damit den Aufenthalt langfristig zu sichern. Aufgrund der hohen Nachfrage wiederholen wir ab dem 09. September 2021 die bereits im Frühjahr durchgeführte Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ des Projekts NIFA. Über vier Donnerstags-Termine werden die verschiedenen Wege für Geduldete zum Bleiberecht vorgestellt und Möglichkeiten der Unterstützung erläutert:

  • 09. September 2021 von 09:30 bis 11:30 Uhr: „Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG“
  • 16. September 2021 von 09:30 bis 11:00 Uhr: „Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und 25b AufenthG“
  • 23. September 2021 von 09:30 bis 11:30 Uhr: „Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG“
  • 30. September 2021 von 09:30 bis 11:00 Uhr: „Aufenthaltserlaubnis nach § 19d“

Die Fortbildungsreihe findet online über die Plattform Zoom statt. Zur Teilnahme benötigen Sie ein Headset oder einen PC mit funktionierendem Lautsprecher und Mikrofon. Die Teilnahem ist kostenfrei. Eine individuelle Teilnahme an einzelnen wie auch der Gesamtbesuch aller Module ist möglich.

Angeboten und durchgeführt wird die Online-Fortbildungsreihe durch Mitarbeitende von „NIFA – Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“.

Nähere Informationen zu den einzelnen Terminen und Inhalten der Online-Fortbildungsreihe finden Sie im Flyer.

Die Anmeldung wird demnächst unter https://www.nifa-bw.de/veranstaltungen/ möglich sein.