Online-Fortbildungsreihe: „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“

In unserer Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ stellen wir Ihnen ab dem 25. März 2021 in vier Terminen die verschiedenen Bleibeoptionen „Ausbildungsduldung“, „Beschäftigungsduldung“, die „Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und 25b AufenthG“ sowie die „Aufenthaltserlaubnis nach § 19d“ vor und stehen für individuelle Rückfragen zur Verfügung. Eine individuelle Teilnahme an einzelnen wie auch der Gesamtbesuch aller Module ist möglich.

In der Arbeit mit Geflüchteten trifft man immer wieder auf Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die sich nun im prekären Status der Duldung befinden. Doch unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch für geduldete Menschen Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen und damit den Aufenthalt langfristig zu sichern. In unserer Online-Fortbildungsreihe stellen wir über vier Termine die verschiedenen Wege für Geduldete zum Bleiberecht vor und erläutern, wie man Geflüchtete bei diesem Weg unterstützen kann:

  • 25. März 2021 von 09:30 bis 11:30 Uhr: „Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG“
  • 01. April 2021 von 09:30 bis 11:30 Uhr: „Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG“
  • 15. April 2021 von 09:30 bis 11:00 Uhr: „Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und 25b AufenthG“
  • 21. April 2021 von 09:30 bis 11:00 Uhr: „Aufenthaltserlaubnis nach § 19d“

Die Fortbildungsreihe findet online über die Plattform zoom statt. Zur Teilnahme benötigen Sie ein
Headset oder einen PC mit funktionierendem Lautsprecher und Mikrofon. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine individuelle Teilnahme an einzelnen wie auch der Gesamtbesuch aller Module ist möglich.

Angeboten und durchgeführt wird die Online-Fortbildungsreihe durch Mitarbeitende von „NIFA – Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“.

Nähere Informationen zu den einzelnen Terminen und Inhalten der Online-Fortbildungsreihe sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie im Flyer.